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Tod und Bestattung

„Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich am Ende mit Ehren an..“
(Psalm 73, 23.24 )

Es ist eine grundlegende und schmerzliche Wahrheit: zum Leben gehört auch der Tod. Unsere Lebenszeit ist begrenzt, von Anfang an. In der Begegnung mit dem Tod suchen wir nach Worten und Bildern, die uns Trost geben und zugleich auch Mut machen, angesichts von Tod und Abschied den Blick auf das Leben nicht zu verlieren. Worte und Bilder der Bibel.

Wege der Trauerbegleitung:

Wenn ein Angehöriger stirbt, wird in der Regel zunächst einmal Kontakt zu einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl aufgenommen. Dort kümmert man sich um den Verstorbenen und begleitet Sie als Angehörige bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten. Normalerweise stellt das Bestattungsinstitut auch den Kontakt zu unserem Pfarramt bzw. zu Pfarrer Markus Paul Gärtner. Sie können sich aber auch direkt an uns wenden.

Eine kirchliche Beerdigung setzt die Mitgliedschaft des Verstorbenen in der evangelischen Kirche voraus. Von dieser Regelung kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Dies gilt auch für Menschen, die aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind. Grundsätzlich ausgenommen von dieser Vorgabe ist der Todesfall eines Kindes – dem Wunsch der Eltern auf eine kirchliche Beerdigung wird in jedem Fall nachgekommen. Dabei ist unerheblich, ob das Kind bereits getauft ist oder nicht.

Der ersten Kontaktaufnahme folgt zeitnah das Trauergespräch. Hier stehen das Gedenken an den Verstorbenen (die Verstorbene), die Würdigung seines (ihres) Lebens und die Seelsorge für die Hinterbliebenen im Vordergrund. Dieses gemeinsame Gespräch ist ein geschützter Raum, in dem auch solche Begebenheiten angesprochen werden können, die die Beziehung zum Verstorbenen zu Lebzeiten belastet haben. Gerade auch hier gilt die Schweigepflicht des Pfarrers gegenüber Dritten.

Die Trauerfeier kann sowohl auf dem Geinsheimer oder Hessenauer Friedhof als auch auf einem anderen Friedhof erfolgen. Je nach Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen können unterschiedliche Bestattungsformen gewählt werden:

Trauerfeier mit anschließender Erdbestattung
Trauerfeier vor der Einäscherung mit nachfolgender Urnenbeisetzung
Trauerfeier nach einer Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung

Daneben etablieren sich zur Zeit noch weitere Bestattungsformen wie die ‚Anonyme Bestattung’ und die sog. ‚Friedwald-Bestattung’. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der unten genannten Internetseite der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

An dem auf die Trauerfeier folgenden Sonntag wird im Gottesdienst der Verstorbenen im Totengedenken vor dem Fürbittengebet gedacht. Zudem laden wir als Kirchengemeinde die Angehörigen der im Kirchenjahr Verstorbenen zum Gottesdienst und den Andachten am Ewigkeitssonntag (auch Totensonntag genannt) ein. Auch hier wird in besonderer Weise an die Verstorbenen erinnert und für sie gebetet.

Ausführliche Informationen zum Thema ‚Tod und Beerdigung’ finden Sie auch auf der Homepage der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau unter dem Stichwort ‚Leben’. Die Adresse: www.ekhn.de

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